Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein klassisches Rechtsgebiet im Bereich des Wirtschaftsrechts und unter der Dezernatsleitung von RA Norman Buse, LL.M. (Medienrecht & IP), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Berliner Kanzlei.
Dieses Rechtsgebiet hat den Schutz der gewerblichen Schutzrechte wie Marken, Designs, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patente und Sorten zum Gegenstand.
Darüber hinaus wird der freie Wettbewerb allgemein und konkret zwischen den jeweiligen Unternehmen (Mitbewerbern) geschützt. Man unterscheidet zwischen dem „Ob“ (=Kartellrecht) und dem „Wie“(=Lauterkeitsrecht) eines funktionierenden Wettbewerbs.
Relevant wird der gewerbliche Rechtsschutz für Mandanten immer dann, wenn sie eigene immaterielle Rechtsgüter schützen wollen, selbst absichtlich oder versehentlich Schutzrechte Dritter verletzt haben oder auf aktiv- oder passivlegitimierter Seite mit einem Wettbewerbsverstoß konfrontiert werden.
Markenrecht
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Marke eines Dritten verletzt wurde und der Betroffene eine Abmahnung erhalten hat. Auf der anderen Seite ist es aber auch wichtig, Verletzungen von eigenen Marken durch Dritte nicht untätig hinzunehmen, sondern durch das Versenden einer Abmahnung oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens hiergegen vorzugehen.
Wir vertreten Sie dabei in jedem Verfahrensstadium und unterstützen Sie bei der Anmeldung einer deutschen Marke oder einer europäischen Unionsmarke, bei der Durchsetzung von Rechten bei Markenverletzungen sowie bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.
Schutz bei wettbewerbswidrigem Verhalten
Gleiches gilt für das Wettbewerbsrecht. Auch hier müssen Mitbewerber wettbewerbswidriges Verhalten anderer Mitbewerber nicht untätig hinnehmen, sondern können sich hiergegen ebenfalls durch das Versenden von Abmahnungen oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Wehr setzen. Gleichzeitig müssen aber unberechtigt versandte Abmahnungen selbstverständlich nicht hingenommen werden. So begründet eine unberechtigt versandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung sogar einen Schadensersatzanspruch für die allein durch die Zurückweisung der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Wir unterstützen Sie dabei bei der Durchführung von Abmahnungen, der Abwehr unberechtigter Abmahnungen, beraten Sie im Vorfeld zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen und vertreten Sie in jedem Verfahrensstadium.
Schutz von Designs, Patenten und Gebrauchsmustern
Durch das Gebrauchsmusterrecht, Patentrecht und das Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) wird einem Erfinder bzw. Designer die Möglichkeit gegeben, seine Kreation vor der Verwendung durch Dritte zu schützen. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, gesetzlichen Schutz zu erlangen. Es wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Schutzrechten unterschieden. Letztere genießen also Schutz und begründen damit unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche des Inhabers auf Unterlassen und Schadensersatz, obwohl keine Eintragung in ein Register vorgenommen wurde. Sofern ein eingetragenes Schutzrecht angestrebt wird, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Eintragungsvoraussetzungen gesetzt werden, da Fehler bei der Anmeldung im Nachhinein nur schwer oder gar nicht korrigiert werden können.
Tätigkeitsbereiche
Die Anwälte der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin beraten Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes.
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