Rechtsanwälte für Markenrecht
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen, der Anmeldung, Löschung und Übertragung von Markenrechten und vertreten Sie dabei außergerichtlich sowie gerichtlich in jedem Verfahrensstadium.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Markenrechts stellt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in markenrechtlichen Verfahren auf der Seite der von Markenrechtsverletzungen Betroffenen dar.
Dabei setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Markenrechte ein und vertreten Markenrechtsinhaber von deutschen Marken, Unionsmarken sowie internationalen Marken.
Wir vertreten dabei sowohl die Inhaber von Marken als auch diejenigen Personen oder Unternehmen, denen Markenverletzungen zur Last gelegt werden. Denn auch unberechtigt geltend gemachte Markenverletzungsvorwürfe müssen mit aller Kraft zurückgewiesen werden.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Markenrecht
- Markenanmeldung (Deutsche Marke, Unionsmarke, Internationale Marke)
- Vertretung im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren
- Abmahnung bei Markenrechtsverletzung (aktiv legitimiert)
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen (passiv legitimiert)
- gerichtliche Durchsetzung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren) markenrechtlicher Ansprüche (z.B. Unterlassung, Vernichtung, Rückruf, Auskunft, Schadensersatz)
Allgemeines zum Markenrecht
Durch das Markenrecht werden Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen im Geschäftsverkehr geschützt. Eine Marke ist dabei ein Kennzeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Voraussetzungen und die Reichweite des Markenschutzes sind im Markengesetz (MarkenG) geregelt.
Markenanmeldung
Das deutsche Markenregister wird bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt. Damit ein Kennzeichen als Marke geschützt werden kann, muss es grundsätzlich in das Markenregister eingetragen werden. Dafür ist zunächst eine Anmeldung zur Eintragung in das Markenregister erforderlich.
Liegt der Markenstelle des DPMA eine Anmeldung zur Eintragung vor, prüft sie zunächst, ob alle erforderlichen Angaben vorliegen und ob gegebenenfalls absolute Schutzhindernisse vorliegen, die der Eintragung entgegenstehen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das zu schützende Kennzeichen lediglich beschreibenden Charakter hat und deshalb keine Unterscheidungskraft gegeben ist. Ein Kennzeichen kann auch dann nicht in das Markenregister eingetragen werden, wenn es bereits zu einem früheren Zeitpunkt in das Markenregister eingetragen wurde.
Falls alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Kennzeichen in das Markenregister des DPMA eingetragen und im elektronischen Markenblatt veröffentlicht.
Rechte & Pflichten des Markeninhabers
Durch eine wirksam eingetragene Marke entstehen für den Markenrechtsinhaber sowohl Rechte als auch Pflichten. Zum einen hat der Markenrechtsinhaber gegenüber markenrechtswidrigen Verwendungen seines Kennzeichens u.a. Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Zum anderen ist der Markenrechtsinhaber aber auch verpflichtet, seine Marke zu verwenden. Denn wenn die Marke innerhalb von fünf Jahren nicht benutzt wird, kann sie auf Antrag wegen Verfalls aus dem Markenregister gelöscht werden.
Unionsmarke & internationaler Markenschutz
Neben dem deutschen Markenschutz besteht auch auf europäischer Ebene ein Markenschutz. Die europäischen Marken werden Unionsmarken genannt. Um eine Unionsmarke schützen zu lassen, muss sie in das Markenregister des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante eingetragen werden. Ist dies erfolgt, entfaltet die Marke Schutz innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Auch auf internationaler Ebene kann eine Marke geschützt werden. Dies ist durch das Madrider Markenabkommen (MMA) möglich geworden. Damit eine Marke auf internationaler Ebene geschützt werden kann, muss sie in das Markenregister der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) eingetragen werden.
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin berät Sie in allen Fragen des Markenrechts.
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