Rechtsanwälte für Internetrecht
Das Anwaltsteam um Norman Buse, LL.M. und David Herz, Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht in Berlin, berät und vertritt Sie bundesweit in Fällen mit Bezug zum Internet.
Allgemeines zum Internetrecht
Allgemein ist das Internetrecht kein klassisches selbstständiges Rechtsgebiet, sondern stellt eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Rechtsgebieten dar. Man kann allgemein sagen, dass das Internetrecht ein Sammelbegriff für die rechtlichen Verhältnisse und Probleme rund um das Thema Internet ist. Folgende Rechtsgebiete lassen sich dem Internetrecht zuordnen:
Internetrecht: Bezug zum Medienrecht und Presserecht
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und der Abwehr von medienrechtlichen bzw. presserechtlichen Ansprüchen, Vertragsgestaltung in medienrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in jedem Verfahrensstadium.
Dabei gehen unsere Berliner Internetrechtsanwälte für Sie sowohl gegen die Täter der Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor als auch gegen Google, die soziale Netzwerke wie Facebook oder YouTube oder gegen Bewertungsportale, welche im Rahmen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden können. Wir stehen Ihnen auch bei komplexen und umfangreichen Verleumdungs- oder Pressekampagnen zur Seite.
Internetrecht: Bezug zum Urheberrecht
Das Urheberrecht spielt insbesondere bei folgenden rechtlich relevanten Themen eine Rolle, bei denen wir Sie im Bereich des Internetrechts gern beraten:
- Vertretung in Filesharing-Verfahren
- unzulässige Fotoveröffentlichung im Internet
- unzulässige Textkopien im Internet
- Erstellung und Veröffentlichung von Werken nach dem UrhG
- Nutzung und Lizenzierung von (fremden) Werken nach dem UrhG
- Vertragsgestaltung bei urheberrechtlich relevanten Fragestellungen
- Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
- Abwehr von Abmahnungen aus dem Urheberrecht
Internetrecht: Bezug zum IT-Recht
Ein weiteres maßgebliches Rechtsgebiet des Internetrechts stellt das IT-Recht dar. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen unsere Anwälte bei folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Erstellung/ Prüfung von Hardwareverträgen
- Erstellung/ Prüfung von Softwareverträgen
- Erstellung/ Prüfung von sog. „IT-Projektverträgen“
- Erstellung/ Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Erstellung von Datenschutzbestimmungen
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs im Zusammenhang mit E-Commerce und M-Commerce
- Domainrecht: Probleme im Zusammenhang mit der Registrierung der verschiedenen Top-Level-Domains wie etwa .de, .com oder .berlin.
Internetrecht: Bezug zum Wettbewerbsrecht
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte berät Sie zu allen Fragen mit wettbewerbsrechtlichen Bezügen zum Internetrecht. Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:
- Durchführung von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
- Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
- Beratung zur Vermeidung von wettbewerbsrechtlichen Verstößen im Internet im Bereich des eCommerce
- Beratung zu beabsichtigten Wettbewerbshandlungen, insbesondere zur Zulässigkeit von Werbung im Internet
- Klageweise Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
Internetrecht: Bezug zum Markenrecht
Gerade im Internet kommt es häufig zu diversen Markenrechtsverletzungen, sei es durch Onlinewerbung etwa im Rahmen von Google-AdWords-Werbung oder im Bereich des eCommerce auf Plattformen wie eBay oder Amazon. Wir beraten und vertreten Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Abmahnung bei Markenrechtsverletzung im Internet (aktiv legitimiert)
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen im Internet (passiv legitimiert)
- gerichtliche Durchsetzung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren) markenrechtlicher Ansprüche (z.B. Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz)
Internetrecht: Bezug zum Vertragsrecht
Schließlich spielt das allgemeine Vertragsrecht, insbesondere der Abschluss von Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen im Internetrecht eine Rolle. Wir unterstützen Sie bei Vertragsgestaltungen und beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Gestaltung von Verträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Anpassung von Verträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltendmachung von vertraglichen Primäransprüchen (Erfüllung)
- Geltendmachung von vertraglichen Sekundäransprüchen (z. B. Rücktritt, Widerruf, Schadensersatz oder Minderung)
Internetrecht als Querschnittsmaterie
Hierbei kommt es immer wieder zu Überschneidungen der zuvor genannten Materien. So kann beispielsweise eine negative Äußerung eines Unternehmers über einen Konkurrenten sowohl wettbewerbsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gleiches gilt insbesondere im Bereich der sozialen Netzwerke. Werden willentlich unwahre Tatsachen über eine Person verbreitet, können daraus sowohl zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche als auch strafrechtliche Folgen resultieren.
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte aus Berlin berät Sie bundesweit in allen Fragen des Internetrechts.
Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt!Unsere Anwälte im Bereich Internetrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Master of Laws (Medienrecht & IP)
Lehrbeauftragter
Lehrbeauftragter
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